Die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt einen weiteren Anstieg der Zahlen beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Jeder Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für Betroffene eine hohe psychologische Belastung. Und auch die Sachschäden sind immens.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat in seinem aktuellen Einbruch-Report die Schadenentwicklungen untersucht. Fast jeder fünfte Einbruch fand im Dezember statt, jeweils jeder zehnte im Oktober und im November.

In der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr wird mehr als die Hälfte aller Einbrüche verübt. In Berlin, Hamburg und Bremen wird am häufigsten eingebrochen. In Bayern gibt es zwar weniger Einbruchsopfer als im Bundesdurchschnitt, jedoch ist der Anstieg der Straftaten mit 28 Prozent der höchste bundesweit. Baden-Württemberg und das Saarland verzeichnen mit je 19 Prozent ebenfalls alarmierende Zuwächse bei den Einbrüchen.

Checkliste Einbruchrisiko
– Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie in Außenverstecken deponieren.
– In Sicherungstechnik wie spezielle Schlösser für Fenster investieren.
– Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
– Anwesenheit signalisieren: Licht in der Wohnung über Zeitschaltuhren steuern. Rollläden tagsüber hochziehen und nachts schließen.
– Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
Weitere Tipps:
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Bitte beachten Sie …
Sicherungsmaßnahmen erschweren Einbrechern die Arbeit, aber nicht jeder Einbruch kann so verhindert werden. Damit Sie nach einem Schadenfall eine reibungslose Schadenregulierung erfahren, müssen Sie einige Dinge unbedingt beachten.Eine ausreichende Versicherungssumme ist erforderlich, um Unterversicherung zu vermeiden. Einbauküchen müssen berücksichtigt werden. Wertsachen sollten ausreichend versichert sein und die Verschlussvorschriften eingehalten werden.

Anschaffungsbelege, Expertisen oder Fotos helfen Ihnen, Ihren tatsächlichen Schaden in Umfang und Höhe zu beweisen oder zumindest glaubhaft zu machen.

Nach einem Einbruch benötigt die Polizei von Ihnen eine Stehlgutliste, die Sie bei Ihrem Versicherer in Kopie einreichen müssen. Falls Nachmeldungen beim Versicherer erforderlich sind, müssen Sie eine gleichlautende Nachmeldung bei der Polizei vornehmen.